Hier findet Ihr eine Übersicht über das Lernfeld 6: Güter verpacken.
Abschnitt 1: Allgemeines über Verpackungen
Im Verpackungsbereich unterscheiden wir folgende Grundbegriffe:
Packstoff | Daraus ist ein Packmittel hergestellt (z.B. Papier) |
Packgut | Das was verpackt wird |
Verpackung | Oberbegriff für Packmittel und Packhilfsmittel |
Packmittel | Das, worin das Packgut eingepackt wird |
Packhilfsmittel | Alles, was zusätzlich hilft, das Gut sicher einzupacken, z.B. Styropor oder Kleber |
Packung | Packgut und Verpackung zusammen |
Packstück | Packung, die so eingelagert oder verschickt werden kann |
Einwegverpackung | Verpackung, die nur einmal verwendet wird |
Mehrwegverpackung | Verpackung, die mehrfach verwendet wird. Um das sicherzustellen, ist auf diesen oftmals Pfand. |
Verkaufsverpackung | Verpackung, wie sie im Laden steht und die zusammen mit der Ware verkauft wird. |
Versandverpackung | Verpackung, die ausschließlich dem Versand, bzw. Transport der Ware dient. |
Fünf Funktionen kann die Verpackung übernehmen:
- Schutzfunktion: Die Verpackung schützt die Ware vor Fall, Schub. Stoß, Druck oder Erschütterung (mechanische Beanspruchungen), vor klimatischen Beanspruchungen, vor Ungezieferbefall oder Anbiss (Beanspruchung durch Lebewesen) und auch vor.
- Lagerfunktion: Durch die richtige Verpackung kann die Ware ein- oder zwischengelagert und ggf. gestapelt werden. Durch die Verpackungen kann man schneller einen Überblick gewinnen und es können vernünftige „Portionen“ gemacht werden.
- Lade- und Transportfunktion: Damit Ware schnell und rational versendet werden kann, sollte die Verpackung möglichst Platz sparend, leicht und im optimalen Falle normiert sein, so dass eine Transportraumberechnung schnell und einfach erfolgen kann. Während des Transports soll die Verpackung außerdem die Schutzfunktion erfüllen.
- Verkaufsfunktion: Die Verpackung soll durch ihre Aufmachung dazu anreizen, das Produkt zu kaufen. Das kann dadurch geschehen, dass die Verpackung möglichst schön und/oder möglichst praktisch ist.
- Informationsfunktion: Auf der Verpackung sind durch Piktogramme, Symbole, EAN-Codes und ähnlichem Hinweise gegeben auf Inhalt und den Umgang mit diesem. Sehr bekannt ist zum Beispiel: Vorsicht, Glas. Die Informationen können (z.B. bei technischen Geräten) zusätzlich als Verkaufsargumente dienen. Eine geläufige Information sind Adressaufkleber beim Versandhandel.
Abschnitt 2: Packmittel
- Packmittel unterscheiden sich in ihrer Art, ihrer Größe und nach Art des verwendeten Materials:
Nach Art unterscheiden wir nach:
- Kiste aus Holz oder Metall (z.B. Collico)
- Schachtel
- Palette, Holzpalette oder Gitterboxpalette
- Behälter, hier Kleinbehälter wie Dosen oder Großbehälter wie Container
- Sonstige Packmittel wie Tüten, Netze, etc.
- bei Packmitteln aus Holz unterscheiden wir:
- Inlandskiste (mit Verstärkerleisten an den Längsseiten, den Ringleisten)
- Seekiste (Verstärkung nur an der Stirnseite – die Rahmenkopfleisten)
- Steige oder Harrass – offene einfache Holzkiste, z.B. für Obst
- Zusammenlegbare Holzkiste – mit unterfahrbarer Bodenplatte
- Holzaufsetzrahmen – zum Aufsetzen auf Flachpaletten (mit oder ohne Deckel)
- Verschlag – einfaches Gebilde aus Latten; Einweg; auch für größere Güter
- bei Packmitteln aus Karton/Pappe ist folgendes zu unterscheiden:
- Schachtel: ist das Packmittel aus Karton oder Pappe
- Karton: Packstoff zur Herstellung von Schachteln
- Pappe: Packstoff wie Karton, aber mit größerer Festigkeit und Gewicht
- Wellpappe: gewelltes Papier, das unter Umständen aufgeklebt wird auf Papier bzw. Karton. Unterscheidet sich nach Beklebung (ein, mehrseitig), Anzahl der Wellen und Breite und Höhe der Wellen – also auch der Stabilität.
- Faltschachtel: Schachtel, die flach angeliefert wird und noch aufgebaut werden muss.
- Unterfahrbare Wellpappe-Boxen
- Selbsthaftende Wellpappe-Verpackung
- Collico:
Collico ist ein Eigenname der Herstellerfirma. Collicos sind abschließbare und zusammenlegbare Behälter aus Aluminium oder Kunststoff, die es in verschiedenen Größen (Typen) zu kaufen oder zu leihen gibt.
- Paletten:
Paletten sind grundsätzlich Ladeplatten ohne Aufsatz, aber mit Füßen oder Kufen zum Unterfahren. Je nachdem, wie man sie unterfahren kann, unterscheidet man Zweiweg– und Vierwegpaletten. Die Ware kann auf der Palette sichert werden durch: Verbundstapelung, Aufrauen der Gutoberfläche, Einbettung von Zwischenlagen, Strech- oder Schrumpffolienumhüllung, Packdrahtumschnürung, Umreifungen, Textilnetz, etc.
- Europaletten:
Eine besondere und genormte Form der Palette. Hat ein Eigengewicht von ca. 30kg und eine Traglast von ca. 1000 kg.
Die Außenmaße betragen 1200*800*144 mm.
Die Klötze sind beschrieben. links: Hersteller, Mitte: EPAL, rechts: EUR-Zeichen
- Gitterboxpalette:
Auch genormt. Mit Frontklappe.
Gewicht: ca. 85 kg, Traglast: 1000 kg, Auflast (stapeln): 4.400 kg, Volumen: 0,75m²
Unten links: Aufschriftentafel, oben rechts Etikettenfeld.
- sonstige Paletten
Sonst gibt es noch Paletten mit Rungen (Ständerprofile an den Ecken), Paletten mit Aufsetzrahmen oder Aufsetzbügeln, Vollwandpaletten und Palettenboxen.
Eine Besonderheit sind Trays (Tabletts) für Getränke oder verpackte Lebensmittel.
- Container
Hier unterscheiden wir:
- Binnencontainer: für den Inlandsverkehr über Bahn oder LKW.
Binnencontainer haben die Maße: 20 Fuß = ca. 6,06 m, zulässiges Bruttogewicht 20t, Volumen ca. 35m³ oder 40 Fuß = ca. 12,19 m, Bruttogewicht 30t, Volumen ca. 70m³
- Überseecontainer (=ISO-Container). Hier unterscheiden wir noch ein paar Typen: Standard, Hardtop, Opentop, Flattrack (nur Seitenwände), Platform, Ventilierter (=belüftet), Isolier-C., Kühl-C., Tank-C., Bulk-C. (mit Füllöffnungen)
- sonstige Packmittel:
Es gibt verschiedene Behälter (Boxen, Kästen) aus unterschiedlichen materialen, teilweise stapelbar, normierte (auf EUR-Paletten-Maße abgestimmte) Behälter, falt und klappbare Behälter, nestbare (im leeren Zustand ineinander stellbar), konische und Drehstapelbehälter (in einer Richtung stapel-, in anderer Richtung nestbar). Auch gibt es noch ganz große Behälter wie Containersäcke (mit Vierpunktaufhängung), Tüten, Beutel, etc. und Rollbehälter.
Wahl des richtigen Packmittels
Die Auswahl des jeweiligen Packmittels richtet sich
- nach Art und Umfang (auch Gewicht) des zu versendenden Guts
- nach Art des beabsichtigten Transportmittels
- nach Bestimmungsort und Route (Dauer des Transports, Klimazonen, gesetzliche Bestimmungen)
- nach ökologischen (Mehrwegverpackung) und ökonomischen (Preis/Wirtschaftlichkeit) Grundsätzen.
Abschnitt 3: Packhilfsmittel
- Packhilfsmittel unterscheiden sich durch die Art ihres Einsatzes
- Schutzmittel (dienen dem Schutz des Gutes und/oder des Packstücks gegen Stoß, Diebstahl, Feuchtigkeit oder Kippen)
- Füllmittel füllen Zwischenräume, damit z.B. Schachtel „auf Druck“ gepackt werden können und sich das Packgut innerhalb des Packmittels nicht bewegt.
- Verschließmittel, dienen dem Verschließen des Packmittels
- Kennzeichnungsmittel dienen zur Information über Inhalt oder Behandlung
- Aufteilungsmittel dienen zur Aufteilung des Packguts auf einzelne Fächer.
- bei den Schutzmitteln gibt es (u.a.):
- Seidenpapier ganz feines und weiches Papier zum ausfüllen
- Packpapier etwas dickeres Papier, oft auch für Umhüllung von Schachteln
- Wellpappe fängt durch seine Form leichte Stöße ab, z.B. für Porzellan u.ä.
- Luftpolsterfolie – „Plopp“-Folie mit Noppen
- Schaumstofffolie Das Polster besteht statt aus Luft aus Schaumstoff
- Noppenschaum Hat große Noppen aus Schaumstoff
- Kantenschutz aus verschiedenen Materialien, schützt die Kanten und vor allem die Ecken des Packmittels. Außen angebracht dienen sie auch der Sicherheit.
- Ölpapier mit Öl beschichtetes Papier zum Versand blanker Eisenteile, Präzisionswerkzeug u.ä., ist wasserabweisend und schützt vor Korrosion.
- Bitumenpapier (Teerpapier) wie Ölpapier, aber mit Teer beschichtet
- Blisterverpackung formstabile Sichtverpackung, bei dem der steife Kunststoff das Packgut nicht berührt (Bsp. Pillen oder Batterien)
- Skinverpackung wie Blisterverpackung, liegt aber „haut“nah am Packgut an
- „Gaspapier“ (VCL–Verfahren) Mit Chemikalien beschichtetes papier, das reagiert und Gas abgibt, welches das Packgut umhüllt.
- Trockenmittel – Pellets oft in Kissen, die ähnlich Katzenstreu Feuchtigkeit aufsaugen
- Sicherheitsband – zeigt an, wenn eine Verpackung schon mal geöffnet war
- Kippindikatoren – zeigen an, wenn eine Verpackung unsachgemäß gekippt wurde
- Füllmittel:
Dienen dazu, die Verpackung „voll“ zu machen, um das Packgut an ungewollter Bewegung zu hindern. Die Füllmittel müssen zu diesem Zwecke klein sein, aber auch leicht, um das Packstück nicht unnötig schwerer zu machen (Kostengründe).
Es gibt unter anderem:
- Aufschäumungen
- Holzwolle
- Papierwolle
- Chips oder Flocken
- Styropor und Luftpolster
- Popcorn
- Man kann auch z.B. Tennisbälle o.a. zu diesem Zweck benutzen.
- Verschließmittel:
Dienen dem Verschließen des Packstücks. Auch hier gibt es verschiedene Arten, die sich immer an Gewicht und Art des Packgutes orientieren.
Es gibt zum Beispiel:
- Schnur
- Drahtverschluss
- Klebeband
- Kleber
- Umreifungen
- Strechfolie
- Schrumpffolie
- Kennzeichnungsmittel
Diese geben dem Empfänger oder auch Zwischenstationen wichtige Informationen über den Inhalt der Sendung oder deren besondere Behandlung. Hier unterscheiden wir:
- Etiketten (Warn- oder Markierungsetiketten)
- Gefahrenetiketten
- sonstige Informationen (wie Preis, Code, Haltbarkeitsdatum, etc.)
- Begleitpapiertaschen (für Lieferscheine, Rechnungen u.ä.)
- Aufteilungsmittel:
Einsätze, um eine Aufteilung innerhalb der Packmittel gewährleisten zu können. Dienen auch der zusätzlichen Stabilisierung. Werden auch Stegeinsätze oder Gefache genannt.
Abschnitt 4: Verpackungen für gefährliche Stoffe
Unterschied Gefahrgut und Gefahrstoffe:
- Grundsätzlich handelt es sich bei beiden um Stoffe und Gegenstände, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, für Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren oder Sachen ausgeht.
Gefahrstoffe sind es, wenn sie innerbetrieblich verpackt, abgefüllt oder gelagert werden, bei der Beförderung werden sie Gefahrgüter genannt.
- Gefahrgüter müssen speziell verpackt und gekennzeichnet sein (vgl. § 411 HGB, §11 + § 23 GefStoffV)
- Klassifizierung:
Gefahrgüter werden nach nationalen und internationalen Vorschriften in 9 Klassen eingeteilt. (Es gibt noch Unterklassen gestaffelt nach „Gefährlichkeit“)
- Klasse 1: Explosive Stoffe
- Klasse 2: Gase
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe
- Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe (kann andere Sachen anzünden)
- Klasse 6: Giftige Stoffe
- Klasse 7: radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände („sonstiges“)
- Kennzeichnung von gefährlichen Gütern (Gefahrgutzettel)
Es gibt standardisierte Kennzeichen für die einzelnen Klassen. (Raute). Ist in der unteren Ecke der Raute zusätzlich ein Buchstabe eingetragen, deutet dieses darauf hin, dass es mit Gütern dieser Gruppe zusammen geladen werden darf (Verträglichkeit).
- Packmittel für Gefahrgüter
Je nach Gefährlichkeit des Gutes unterscheidet man 3 Verpackungsgruppen, die jeweils unterschiedlichen Kennzeichnungspflichten unterliegen.
Packmittel müssen für den Transport des jeweiligen Guts zugelassen sein und sind entsprechend nach UN-Code gekennzeichnet.
- Pflichten des Verpackers beim Verpacken und Kennzeichnen von Gefahrgütern
Beim Verpacken: Geeignete und zugelassene Verpackung wählen, Prüfung des Packmittels auf Zulassung und etwaige Beschädigungen, Füllgrad bei Flüssigkeiten, guter Verschluss des Packstücks.
Beim Kennzeichnen: Kennzeichnung auf der Transportverpackung gem. Gefahrgutverordnung, Anbringung des Gefahrgutzettels an übersichtlicher Stelle, Angabe der 4-stelligen UN-Nummer für den Inhalt, Richtungspfeile bei Flüssigkeiten.
Abschnitt 5: Tätigkeiten beim Verpacken
Verpacken heißt, aus Verpackung und Packgut eine Packung zu machen.
Dazu kann man sich einer Reihe technischer Hilfsmittel bedienen wie:
- Packtische
- Geräte
- Waagen
- Handabroller
- Etikettenspender
- Folienscheißgeräte
- Umreifungsgeräte
- Hefter
- Messer
- Scheren
- Einwickelgerät(Handabroller)
- Maschinen
- Verpackungsmaschinen
- Abfüllanlagen
- Stretchwickelmaschinen
- Folienschrumpfanlagen
Sperrgut (überdimensionale Ausmaße) oder Schwergut bedürfen besonderer Verpackungen.
Die Tätigkeiten beim Verpacken folgen immer einem bestimmten Ablauf
1. Verpackungsauftrag entgegen nehmen
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2. Kommissionierung
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3. Ermitteln, wie schwer die Ware ist (Nettogewicht)
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4. Informieren, wohin die Ware geht wegen möglicher zu beachtender besonderen Versandvorschriften, Versandart festlegen.
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5. Auswahl des richtigen Packmittels
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6. Verpacken unter Berücksichtigung aller Faktoren
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7. Ausfüllen mit Füllstoffen und Schutzmitteln
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8. Sicherung der Ladung
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9. Verschließen des Packmittels
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10. Prüfung der äußeren Verpackung und der Umverpackung
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11. Etiketten und Papiere anbringen
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12. Feststellen des Bruttogewichts
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13. Bereitstellung zum Abtransport
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Abschnitt 6: Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungen
Es gelten drei Grundsätze:
Vermeidung: Das heißt, Verpackungen so aussuchen, dass möglichst kein Müll anfällt oder die Verpackung wieder verwertet werden kann.
Verwertung: Aus den Abfällen soll etwas Brauchbares gemacht werden, entweder Energie durch z.B. Verbrennung (energetische Verwertung) oder dadurch, dass sie etwas Neues daraus herstellen, z.B. Granulat aus Plastik (stoffliche Verwertung).
Beseitigung: was nicht verwertet (wieder verwendet/recycelt) werden kann, muss umweltverträglich entsorgt werden.
Die Verpackungsverordnung definiert ein paar Begriffe anders:
Verpackung | Alles, worin Ware ist und was der Handel oder der Verkäufer behalten darf. |
Verkaufsverpackung | Die Verpackung, in der der Kunde die Ware mit nach Hause nimmt (z.B. Cornflakespackung) |
Umverpackung | Zusätzliche Verpackung um die Verpackung, z.B. die Folie um Kaugummipackungen oder auch Großpackungen |
Transportverpackung | Die Verpackung, die dem Transport der Ware dient, z.B. Gitterboxpaletten |
Mehrwegverpackung | Verpackungen, die mehrfach für den gleichen Zweck wieder verwendet werden und meist mit Pfand belegt sind. |
Verbundverpackungen | Verpackungen, bei denen mehrere verschiedene Materialien untrennbar miteinander verbunden sind, z.B. Tetrapacks |
Langlebige Verpackungen | Verpackungen, die auf dauerhaften Gebrauch ausgerichtet sind, z.B. CD-Hüllen |
Restentleerte Verpackungen | Verpackungen, deren Inhalt entnommen wurde und wo höchstens noch kleine Reste anhaften |
Verpackungen mit schadstoffhaltigen Füllgütern | z.B. Tonerkartuschen |
Die Unterscheidung ist wichtig, da die Verpackungsverordnung diverse Rücknahmepflichten des Vertreibers (oder Herstellers) vorsieht:
- Transportverpackungen müssen von Hersteller und Vertreiber zurückgenommen und wieder zu verwenden, bzw. verwertet zu werden.
- Umverpackungen sind vor Abgabe an den Endverbraucher zu entfernen oder diesem ist die Möglichkeit zu geben, sie vor Ort kostenlos zurück zu geben.
- Verkaufsverpackungen sind zurückzunehmen.
Um die Rücknahmepflicht, gerade für Verkaufsverpackungen zu erleichtern, wurde das Duale System Deutschland (DSD) eingeführt. Wer sich diesem anschließt, bezahlt schon im Vorhinein für die Rücknahme und Entsorgung der Verpackung, und kennzeichnet diese Vorkasse durch eine Grünen Punkt. Beim Grünen Punkt gibt es das Holsystem, d.h., der Müll wird (gelber Sack, gelbe Tonne) abgeholt und es gibt das Bringsystem, das bedeutet, es werden Tonnen aufgestellt, zu denen der Müll gebracht werden kann.
Abschnitt 7: Kosten der Verpackung
Zwar ist es gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, doch nach der gängigen Lesart übernimmt der Käufer die Kosten der Versandverpackung, der Verkäufer den Rest, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist. Vertraglich kann man dann alle möglichen Vereinbarungen treffen. Steht im Vertrag nichts anderes, dann darf die Verpackung nicht beim Preis mitgerechnet werden, sondern nur der Nettopreis der Ware.
Die Kosten der Verpackung setzen sich zusammen aus:
- Maschinenkosten: Abnutzung (Abschreibung), Reparatur/Wartung, Raumkosten, Energiekosten, Zinsen für das investierte Kapital.
- Materialkosten: Anschaffungskosten für Packmittel und Packhilfsmittel, Raumkosten, Entsorgungskosten, Kosten für Aufkleber u. ä.
- Lohnkosten: Löhne für Arbeitskräfte/-zeit in der Verpackung, für die Entsorgung und in der Beschaffung
Je nachdem, was verpackt wird, können die Kosten für die Verpackung relativ bis zu 50% des Gesamtwertes ausmachen.
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